Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen, insbesondere Tätowierungen, die Goldfarb Tattoo Essen, Mülheimer Str. 76, 45145 Essen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Kunden erbringt beziehungsweise über eigene Arbeitnehmer oder Subunternehmer erbringen lässt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer im Hinblick auf die Leistungserbringung getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.
Änderungen, Ergänzungen, Abweichungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten Vereinbarung in Schriftform.
2. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung nach den üblichen geltenden Standards der Tattoobranche. Der Kunde wird vorab im Rahmen des Beratungs-/Informationsgespräches über Risiken aufgeklärt, insbesondere darüber, dass es zu allergischen und entzündlichen Hautreaktionen kommen könnte.
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen grundsätzlich nur gegenüber Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, die Vorlage eines gültigen Personalausweises als Nachweis zu fordern. Bei Kunden unter 18 Jahren muss eine schriftliche Einverständniserklärung in Bezug auf die zu erbringende Leistung sowie eine Kopie des Personalausweises des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Beim vereinbarten Termin zur Leistungserbringung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
- Der Kunde erscheint zum vereinbarten Termin der Leistungserbringung nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder ähnlichem.
- Eine Schwangerschaft des Kunden liegt nicht vor.
- Der Kunde leidet unter keinen bekannten Allergien gegen Inhaltsstoffe der Tätowierfarbe oder sonstigen Tätowiermittel.
- Der Kunde nimmt keine Medikamente, insbesondere blutgerinnungshemmende oder sonstige Medikamente ein, die das Tätowieren wesentlich erschweren oder gar ausschließen.
- Der Kunde leidet unter keinen Krankheiten, die die Leistungserbringung ausschließen, insbesondere HIV, Hepatitis, Epilepsie oder ähnliches.
- Der Kunde erscheint zum vereinbarten Termin mit gereinigten Hautoberflächen.
- Das vom Kunden gewünschte Motiv einer Tätowierung beinhaltet keine politische oder in sonstiger Weise anstößige, sittlich oder moralisch nicht vertretbare Äußerung.
- Am vereinbarten Tag der Leistungserbringung liegen keine Umstände vor, aufgrund derer eine Leistungserbringung nicht möglich ist, insbesondere bietet der Gesundheitszustand des Kunden keinen Anlass zur Sorge.
- Der Kunde hat keine, nicht abgesprochene Oberflächenanästhetika angewandt.
- Der Geistes- oder Reifezustand des Kunden lässt nicht darauf schließen, dass der Umfang bzw. die Bedeutung der Leistungserbringung nicht erfasst wird.
- Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass das Tätowieren / Piercen mit Schmerzen verbunden ist; eine Tätowierung hinsichtlich der Farbgestaltung, insbesondere auf Grund der individuellen Beschaffenheit der Haut des Kunden, von der abgestimmten Motivvorlage abweichen kann; das Motiv beim Heilungsprozess verlaufen kann; die natürliche Hautalterung das Ergebnis nachträglich beeinflussen kann. Diese Abweichung stellt keinen Mangel dar.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer über mögliche Allergien (insbesondere bekannte Allergien gegen Inhaltsstoffe der Tätowierfarbe oder sonstige Tätowiermittel), Medikamenteneinnahmen (insbesondere blutgerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten), die das Tätowieren wesentlich erschweren oder gar ausschließen, sowie sämtliche Krankheiten, die für die Leistungserbringung relevant sein könnten (insbesondere HIV, Hepatitis, Epilepsie oder ähnlichen) zu informieren.
- Der Kunde kann ein von ihm gewünschtes Tattoo-Motiv als Vorlage mitbringen. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, das Motiv abzulehnen, insbesondere in den Fällen der § 2.2 h) dieser AGB, sowie das Motiv bzw. die Vorlage in Abstimmung mit dem Kunden abzuändern. Alternativ kann der Kunde eine individuelle Zeichnung als Entwurf durch den Auftragnehmer erstellen lassen.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Leistungserbringung bei einem Piercing die markierte Stelle bzw. bei einer Tätowierung die gewählte Stelle, die Größe sowie ggf. die Rechtschreibung und Schriftform und -art nochmals freizugeben.
- Der Kunde verpflichtet sich, die ihm ausgehändigte Pflegeanleitung und sonstige vom Auftragnehmer erteilten Anweisungen über Hygiene und Pflege des Tattoos oder Piercings bis zur vollständigen Abheilung einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich zudem – neben der mündlich erfolgten Aufklärung im Rahmen des Beratungs- /Informationsgesprächs – auch die auf der Website zugänglichen und in den Geschäftsräumen ausliegende Informationen zu berücksichtigen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Anzahlung, Pauschalierter Schadensersatz
- Piercings: Die Preise berechnen sich pro gestochenem Piercing und richten sich nach der aktuellen gültigen Preisliste. Die Preise umfassen ein Beratungs-/Informationsgespräch, das Stechen, den ausgewählten Schmuck und dessen Einsatz, ein Nachkontrolltermin sowie einen ausgewählten Wechselschmuck.
- Tätowierungen: Die Preise berechnen sich nach Aufwand und individueller Vereinbarung. Die Preise umfassen ein Beratungs-/Informationsgespräch, die Erstellung der Vorlage, das Stechen des Tattoos sowie etwaige Nachstecharbeiten unter Berücksichtigung von Ziffer 6.
- Die bei der ersten Besprechung genannten Preise für die Leistungserbringung sind nicht verbindlich und verstehen sich als grobe Schätzung, außer es wird bereits vorab schriftlich ein Festpreis vereinbart. Festpreise können nur mit dem Auftragnehmer oder einer von ihm benannten Vertretung vereinbart werden. Faktoren, die auch erst kurz vor, während oder nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können (z.B. Reaktion der Haut des Kunden, Schmerztoleranz des Kunden, etc.), fließen in die Preisgestaltung mit ein. Bei größeren Projekten, die aus mehreren Folgeterminen bestehen, wird als Festpreis nur ein maximaler Preis pro Termin vereinbart, jedoch kein Gesamtpreis über alle Termine.
- Erfolgt nach Beginn der Leistungserbringung eine Änderung des Tattoos auf Wunsch des Kunden, ist eine neue Preisabsprache zwischen Kunde und Auftragnehmer notwendig.
- Bei verbindlichen Terminvereinbarungen für einer Tätowierung ist eine Anzahlung abhängig von dem zu erwartenden Gesamtaufwand fällig. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet. Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen wird die Anzahlung am letzten Termin der Leistungserbringung mit der Schlusszahlung verrechnet.
- Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen, behält sich der Auftragnehmer vor, nach jedem Termin einen Teilbetrag für die Leistungserbringung in Rechnung zu stellen.
- Bei einer kurzfristigen Terminabsage (48 Stunden bzw. zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin) oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin kann der Auftragnehmer – neben den gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz des ihm durch die Terminabsage / das Nichterscheinen entstandenen Schadens in Höhe der geleisteten Anzahlung verlangen und mit der geleisteten Anzahlung verrechnen.
- Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die tatsächlich entstandenen Schäden geltend zu machen.
5. Einwilligung
Der Kunde willigt ausdrücklich in die nachfolgenden Punkte ein:
- Der Kunde willigt in die Einwilligung in die Leistungserbringung, insbesondere Tätowierungen, ein und bestätigt, dass er die Risikohinweise verstanden hat und dies in dem Aufklärungsbogen entsprechend bestätigt.
- Der Kunde willigt ein, dass Fotos von der Tätowierung sowie Vorlagen/Zeichnungen des Tattoos durch den Auftragnehmer für Werbezwecke verwendet und auf der Webseite des Auftragnehmers sowie auf den sozialen Netzwerken des Auftragnehmers veröffentlicht werden dürfen. Der Kunde willigt ein, dass der Auftragnehmer die Fotos auch Dritten (insbesondere Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie Internetblogs) zur Verfügung stellen darf. Eine Veröffentlichung erfolgt jedoch ohne Namensnennung des Kunden.
6. Nachstechen
- Grundsätzlich erfolgt ein einmaliges Nachstechen kostenfrei. Dieses umfasst nur die durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung und nicht Tätowierungen durch Dritte. Ein kostenloses Nachstechen erfolgt nicht, wenn die Ursache der durchzuführenden Nachbesserung auf einem Verschulden des Kunden (z.B. durch Kratzen, mangelnde Pflege, durch den Kunden veränderte Pigmente der Tätowierfarbe durch Nutzung von Kosmetika etc.) beruht. Der Auftragnehmer entscheidet auf Grundlage der für ihn ersichtlichen Umstände.
- Der Termin des kostenlosen Nachstechens ist nur innerhalb von maximal sechs Monaten nach der erbrachten Leistung in Anspruch zu nehmen. Wird dieser Termin nicht durch den Kunden vereinbart, besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen.
7. Kündigung, Rücktritt
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vereinbarung zur Leistungserbringung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommt, insbesondere vereinbarte Termine nicht einhält oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu einem Termin erscheint.
Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen, wenn der Gesundheitszustand des Kunden dies erfordert.
Der Kunde hat das Recht, die Vereinbarung jederzeit zu kündigen. Eine Rückzahlung der geleisteten Anzahlung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße Pflege der Tätowierung oder des Piercings entstehen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.